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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Redo Catering & Event

 

 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Redo Catering & Event für Veranstaltungen und die gastronomische Bewirtung (Catering und Events). Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des  Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich Redo Catering & Event schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

2. Angebot und Preise

Angebotene Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 % und 7%).   Eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Aufbaukosten, Transportkosten, Sonntags- und Feiertagslieferungen) sind kostenpflichtig.  Die Transportpreise beziehen sich auf die ebenerdige Anlieferung und Abholung hinter die / hinter der erste/n verschließbare/n Tür. Für das Transportieren des Mietgegenstandes über Treppen und nicht befahrbare Flächen werden Zusatzkosten berechnet. Aufgrund des Verkehrs ist bei der Anlieferung mit +/- 30 Minuten zu rechnen.  Bei Lieferung an Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von 25 %.

3. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

3.1. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Veranstaltungsvereinbarung des Redo Catering & Event durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Redo Catering & Event. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn Redo Catering & Event sie schriftlich bestätigt.

3.2. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot von Redo Catering & Event, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde von Redo Catering & Event und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.

4. Leistungsumfang und– änderungen

4.1. Redo Catering & Event behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus nicht von Redo Catering & Event zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Redo Catering & Event wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe kommt.

4.2. Der durch den Kunden angegebene und im Angebot durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage.  Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise von Redo Catering & Event in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, nicht vereinbarten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

4.3. Meldet der Kunde Änderungen der Personenzahl um mehr als 10 %, 14 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen  mit mehr als 30 Personen, bzw. 7 Tage vor dem gebuchten Termin bei Veranstaltungen mit  bis zu 30 Personen, so ist Redo Catering & Event berechtigt, den sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Schaden dem Kunden zu berechnen. Bei späteren Meldungen kann Redo Catering & Event bei Minderungen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen.

4.4. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet Redo Catering & Event einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis des Stundenlohns von 18,00 € + 20 % der jeweiligen beanspruchten Mitarbeiter.

4.5. Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (>20%) behält sich Redo Catering & Event vor, andere als die auf Basis der ursprünglich angegebenen Personenzahl ausgewählten Räumlichkeiten zu wählen und die Platzierung der Gäste zu ändern.   Redo Catering & Event wird sich bemühen, den Platzierungswünschen des Kunden so weit wie möglich entgegen zu kommen.

5. Rücktritt

5.1. Der Kunde ist, sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erklärt er den Rücktritt früher als 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist  dies kostenfrei, zwischen 6 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist Redo Catering & Event zur Berechnung von Stornokosten in Höhe von 80 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von Redo Catering & Event ist geringer und der Kunde weist dies nach.

5.2. Unbeschadet voranstehender Regelung kann Redo Catering & Event Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die Redo Catering & Event nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in  Rechnung stellen.

5.3. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte  Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt.   Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

5.4. Redo Catering & Event ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise   falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von   Redo Catering & Event nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.  Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

6. Mängel

Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln oder Mengenabweichungen durch Redo Catering & Event zur Verfügung gestellten  Einrichtungen sind unverzüglich gegenüber Redo Catering & Event anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der  Redo Catering & Event als genehmigt. Bei Mängeln der von Redo Catering & Event zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird Redo Catering & Event den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Pflichten des Kunden

Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines   Full-Service-Caterers gehören, ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Redo Catering & Event kann ihre Zustimmung von einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1. Redo Catering & Event behält sich vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 50 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht Redo Catering & Event von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist Redo Catering & Event zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.

8.2. Eine Fakturierung ins Ausland ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Redo Catering & Event möglich.

8.3. Die (Schluss-) Rechnung stellt Redo Catering & Event im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. Haftung

9.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz von Redo Catering & Event befinden oder von   Redo Catering & Event eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.

9.2. Redo Catering & Event kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

9.3. Redo Catering & Event haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet Redo Catering & Event auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Gerichtsstand ist Potsdam

10.2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Redo Catering & Event nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.

10.4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.